Die Kosten für eine Hörgeräteversorgung hängen von verschiedenen Faktoren ab und setzen sich aus dem Gerätepreis und den Kosten für die Anpassung und dem Arbeitsaufwand des Akustikers zusammen.

Sie erhalten bei uns Hörsysteme aller Preisklassen. Bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung ist eine zuzahlungsfreie Versorgung möglich (ausgenommen 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Ohr). Je nach Ausstattung der Hörsysteme ist eine private Zuzahlung zu leisten.